Abschrift der Mutterschutzmeldung an das Arbeitsinspektorat für die Schwangere

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, der schwangeren Arbeitnehmerin eine Abschrift von der an das Arbeitsinspektorat erstatteten Schwangerschaftsmeldung auszuhändigen (§ 3 Abs. 6 Mutterschutzgesetz).

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