Rückzahlungsvorbehalt bei unberechtigter Entgeltfortzahlung (Textbaustein für Dienstvertrag)

Bei vorsätzlich oder grob fahrlässig eigenverschuldeten Krankenständen gebührt Angestellten und Arbeitern kein Krankenentgelt (vgl. § 8 Abs. 1 AngG bzw.