neues Gehalt

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19. Mai, 2019

Mitteilung einer Gehaltserhöhung

Wird das Gehalt eines Mitarbeiters freiwillig (ohne kollektivvertragliche Pflicht) erhöht, ist diese Änderung dem Arbeitnehmer spätestens binnen eines Monats in schriftlicher Form mitzuteilen (§ 2 Abs. 2 AVRAG