Vereinbarung über die vorübergehende Verlegung der Normalarbeitszeit in die Nacht

Das Arbeiten in der Nacht stellt im Berufsalltag – von Tätigkeitsbereichen wie z.B. Schichtarbeit, Krankenpflege, Wachdienst, Nachtgastronomie o.ä. abgesehen – eher die Ausnahme dar. Jugendliche (Personen unter 18) und Schwangere dürfen zwischen 20 und 6 Uhr im Regelfall nicht beschäfti […]