Vereinbarung einer Pauschalabgeltung der Öffnungszeitenzuschläge im Handel

Für Arbeitsleistungen im Handel, die während der erweiterten Öffnungszeiten erfolgen (Montag bis Freitag zwischen 18:30 und 21:00 Uhr, Samstag zwischen 13:00 und 18:00 Uhr), sind besondere Zuschläge vorgesehen. Die Zuschläge gelten auch dann, wenn es sich um Normalarbeitszeit oder Mehra […]