Mitteilung einer Versetzung an den Betriebsrat

Die dauerhafte Versetzung eines Arbeitnehmers auf einen anderen Arbeitsplatz ist dem Betriebsrat mitzuteilen und auf Verlangen des Betriebsrats mit diesem zu beraten. Als dauerhaft gilt eine Versetzung dann, wenn sie voraussichtlich mindestens 13 Wochen andauert. Ist mit der Versetzung […]