Die Berechnung der AMS-Beihilfen für die COVID-19 Kurzarbeit wurde bereits mehrfach aufgrund politischer Vorgaben (budgetäre Gründe) abgeändert. Während in der Kurzarbeitsphase 1 (1. März bis 31. Mai 2020) die Pauschalsatzmethode (anhand der AMS-Tabellen) maßgeblich war, wurde seit der […]