Aufforderung an bereits ausgetretene Arbeitnehmer wegen Negativdifferenz aufgrund des Kontrollsechstels

Seit 01.01.2020 ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, bei Auszahlung des letzten laufenden Bezuges im Kalenderjahr das für die Sonderzahlungsbesteuerung maßgebliche Jahressechstel neu zu berechnen (Kontrollsechstel gemäß