1. Mai, 2018 Angebot an den Klienten für Datensicherheitsmaßnahmen (z.B. E-Mail-Verschlüsselung) Die Datenschutz-Grundverordnung sieht vor, dass bei der Übermittlung personenbezogener Daten „geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu treffen sind, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten“ (