23. Februar, 2021 Information an die Mitarbeiter über die Benutzung eines betriebseigenen Fitnessraumes Stellt der Arbeitgeber allen Arbeitnehmern oder bestimmten Arbeitnehmergruppen die kostenlose Benützung von betrieblichen Einrichtungen und Anlagen (z.B. Sportanlagen) zur Verfügung, so ist hierfür kein abgabepflichtiger Sachbezug anzusetzen (