Vereinbarung über die dienstliche Nutzung privater Endgeräte („BYOD“)

Der Begriff BYOD („Bring Your Own Device“, auf Deutsch: „Bring dein eigenes Gerät mit“) steht für ein Modell, bei dem Arbeitnehmer ihre privaten mobilen Endgeräte, wie z.B. Smartphones, Laptops oder Tablets auch im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit verwenden