Niederschrift betreffend tageweisen Urlaubskonsum

Das Urlaubsgesetz sieht vor, dass der Jahresurlaub in einem Stück oder in zwei Teilen zu verbrauchen ist, wobei jeder Teil mindestens eine Woche betragen muss (vgl. § 4 Abs. 3 UrlG). Allerdings wird von der Re […]