2. Dezember, 2017 Bekanntgabe einer Karenzteilung durch den Arbeitnehmer Vater und Mutter können Elternkarenz nach dem Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz zweimal teilen, wobei jeder Teil mindestens zwei Monate dauern muss (§ 15a Abs. 1 MSchG bzw.