Vereinbarung zur Umrechnung des Urlaubs bei Änderung der Arbeitstagezahl

Das Urlaubsgesetz sieht einen jährlichen Urlaubsanspruch im Ausmaß von 30 Werktagen und nach 25 Dienstjahren von 36 Werktagen vor (§ 2 Abs. 1 UrlG). Diese Regelung beruht zwar aus historischen Gründen auf eine […]