Vergleich im aufrechten Dienstverhältnis über strittige Überstunden

Ein Vergleich ist ein Vertrag, mit dem unter beiderseitigem Nachgeben strittige oder zweifelhafte Rechte einvernehmlich festgelegt werden (§ 1380 ABGB). Er dient der Streitbereinigung in rechtlich unklaren Situ […]