Einvernehmliche Versetzung (Änderung des Arbeitsorts)
Eine Änderung des Arbeitsorts ist i.d.R. – ebenso wie eine Änderung des dem Arbeitnehmer zugewiesenen Tätigkeits- und Aufgabenbereichs – als Versetzung (Wechsel des Arbeitsplatzes) zu werten. Aus arbeitsvertragsrechtlicher Sicht kann eine Versetzung entweder