Vertrag für Vorstandsmitglieder eines Versicherungsvereins
Als Leitungs- und Vertretungsorgan eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) ist der Vorstand vorgesehen. Der Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist neben der Aktiengesellschaft (AG) und der Europäischen Gesellschaft (SE) die einzige zulässige Rechtsform für den Betrieb […]