Berechnungshilfe für Urlaubsanspruch bei Änderung der Arbeitstagezahl pro Woche
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Gemäß § 19d Abs. 2 AZG bedarf die Änderung des Ausmaßes der regelmäßigen Arbeitszeit der Schriftform. Eine Änderungsmeldung bei der Krankenkasse ersetzt die erforderliche schriftliche Vereinbarung nicht. Wenn […]
Der Wechsel von Teilzeit auf Vollzeit setzt eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Es empfiehlt sich im Sinne der Transparenz und Rechtssicherheit, in einer schriftlichen Vereinbarung zumindest die wichtigsten Eckpunkte der neuen Ar […]
Der Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit setzt eine individuelle Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer voraus. Es empfiehlt sich im Sinne der Transparenz und Rechtssicherheit, in einer schriftlichen Vereinbarung zumindest die wichtigsten Eckpunkte der neuen Ar […]
Das Urlaubsgesetz sieht einen jährlichen Urlaubsanspruch im Ausmaß von 30 Werktagen und nach 25 Dienstjahren von 36 Werktagen vor (§ 2 Abs. 1 UrlG). Diese Regelung beruht zwar aus historischen Gründen auf eine […]
Wenn eine Änderung des Beschäftigungsausmaßes (z.B. Wechsel von Vollzeit auf Teilzeit) bevorsteht, empfiehlt es sich unbedingt, allfällige offene Urlaubsguthaben möglichst noch vor der Arbeitszeitänderung vollständig zu verbrauchen. Damit können rechtliche Unsicherheiten und Diskussione […]