News vom 2. November 2021
Seit heute steht offiziell fest, dass Selbsttests („Wohnzimmtertests“) ab 8. November 2021 nicht mehr als 3G-Nachweis am Arbeitsplatz zählen werden (siehe Änderung der 3. COVID-19-Maßnahmenverordnung, BGBl. II Nr. 456/2021: Die in § 1 Abs. 2 Z. 4 lit. b enthaltenen Antigentests zur Eigenanwendung werden aus der Verordnung gestrichen). Die organisatorischen Probleme zur praktischen Umsetzung der 3G-Regel am Arbeitsplatz verschärfen sich dadurch noch weiter: Mit dem Wegfall der Selbsttest-Anerkennung wird es aufgrund der in einigen Regionen fehlenden Testmöglichkeiten ungeimpften Personen am Wochenende kaum möglich sein, einen Test-Nachweis z.B. für einen Arbeitsbeginn am Montagmorgen zu bekommen. Viele Teststationen für Antigentests (z.B. Apotheken) öffnen um 8:00 Uhr und müssen eine lange Warteschlange testwilliger Personen bedienen. Die in einigen Bundesländern angebotenen PCR-Gurgeltests bringen nicht überall die erhoffte Lösung, da die Gurgeltests in manchen Regionen (z.B. im Burgenland) am Wochenende liegen bleiben und erst am nächstfolgenden Werktag ausgewertet werden.
Das fast unvermeidliche Entstehen von 3G-Nachweislücken ist nicht nur für die Ungeimpften selbst ein großes Problem, sondern auch für die Betriebe und Personalverantwortlichen. Denn diese stehen aufgrund der sehr unsicheren Rechtslage vor dem Dilemma, entscheiden zu müssen, wie sie bei Mitarbeitern ohne 3G-Nachweis vorgehen. Mitarbeiter einfach unbezahlt nach Hause zu schicken (so lautete unlängst der banale Tipp des Arbeitsministers), ist in vielen Bereichen angesichts des eklatanten Fachkräftemangels keine sinnvolle Alternative und außerdem mit dem Risiko arbeitsrechtlicher Streitigkeiten verbunden. Von den offiziellen Stellen werden die diesbezüglichen Praxisprobleme leider bisher ignoriert. Das Gesundheitsministerium bastelt stattdessen bereits eifrig an neuen praxisfremden Änderungen.