News vom 16. September 2021
Die breite Kritik, dass die Wiedereinführung der Sonderbetreuungszeit (ursprünglich mit 1. Oktober 2021 geplant) für viele Eltern wegen der derzeit zahlreichen Schul- bzw. Kindergartenschließungen und Absonderungen zu spät käme, hat Wirkung gezeigt: Laut einer Aussendung des Arbeitsministers soll die Sonderbetreuungszeit nun doch rückwirkend mit 1. September 2021 eingeführt werden.
Für den Zeitraum vom 1. September bis 31. Dezember 2021 (Phase 5) stehen somit insgesamt drei Wochen Sonderbetreuungszeit zur Verfügung. Das „Comeback“ der Sonderbetreuungszeit soll – wie bereits aus der Phase 4 bekannt – ein Anspruchsmodell und ein Vereinbarungsmodell bringen, wobei dem Arbeitgeber bei beiden Varianten wieder 100 % des fortgezahlten Entgelts zuzüglich anteiliger Sonderzahlungen rückerstattet werden. Einen konkreten Gesetzesentwurf gibt es derzeit noch nicht.