News vom 19. März 2022

Die Regelung der Sonderbetreuungszeit (§ 18b AVRAG), die mit 31. März 2022 auslaufen würde (Phase 6), wird durch Verordnung des Arbeitsministers bis 8. Juli 2022 (Ende des Schuljahres 2021/2022) verlängert (BGBl. II Nr. 115/2022). Es gibt keine neuen Kontingente (also keinen neuen Anspruch auf zusätzliche drei Wochen), sondern es erfolgt lediglich die Verlängerung des „Phase 6-Zeitraumes“. Anlass für die Verlängerung ist wohl die derzeit hohe Zahl der Corona-Neuinfektionen.