News vom 29. November 2021
Dass die Behörden noch lange kein Ende der Corona-Pandemie erwarten, zeigt die heutige Presseaussendung des Arbeitsministeriums (BMA): Das Ministerium kündigt bereits an, die Sonderbetreuungszeit-Regelung lückenlos für die Zeit vom 1. Jänner 2022 bis 31. März 2022 verlängern zu wollen (Phase 6). Es sollen voraussichtlich dieselben Konditionen wie für die Sonderbetreuungs-Phase 5 (1. September 2021 bis 31. Dezember 2021) gelten. Es wird wiederum ein neues Kontingent im Ausmaß von drei Wochen geben.
Interessant ist übrigens auch der in der Presseaussendung enthaltene dezidierte Hinweis, dass Sonderbetreuungszeit seit 22. November 2021 rückwirkend auch dann zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern vereinbart werden kann, wenn die Schulen zwar offen sind, Eltern ihre Kinder aber aufgrund eines Lockdowns zu Hause betreuen wollen. Link zur Presseaussendung