News vom 15. Februar 2022
Gestern ist das Ökosoziale Steuerreformgesetz 2022 (einschließlich der rückwirkenden Senkung der zweiten Tarifstufe von 35 % auf 32,5 % mit 1. Jänner 2022) im Bundesgesetzblatt kundgemacht worden und damit offiziell in Kraft getreten (BGBl. Nr. I 10/2022). Damit ist nun auch für jene, die noch die endgültige Gesetzwerdung abwarten wollten, der Weg frei für das Einspielen des diesbezüglichen Lohn-Updates und die Rollung für den Abrechnungsmonat Jänner 2022.
Das Steuerreformgesetz 2022 enthält – wie bereits mehrfach berichtet – die schrittweise Senkung des Einkommen-/Lohnsteuertarifs für die Jahre 2022 bis 2024, eine FABO-Plus-Anhebung ab 1. Juli 2022 und die Möglichkeit steuerfreier Gewinnbeteiligungen (max. € 3.000,00 pro Arbeitnehmer) ab 1. Jänner 2022.