News vom 15. Dezember 2021

Laut einer Ankündigung des Finanzministers wird die geplante Senkung der zweiten Einkommensteuerstufe (von 35 % auf 32,5 %) bereits mit 1. Jänner 2022 erfolgen. Der Ministerialentwurf, der im Rahmen der Begutachtung von vielen Seiten zu Recht „fachlich zerlegt“ wurde, hatte ursprünglich ein unterjähriges In-Kraft-Treten erst mit 1. Juli 2022 und die Aufrollung des ersten Halbjahres vorgesehen.
Die mit 1. Juli 2022 geplante Reduktion der dienstnehmerseitigen Krankenversicherungsbeiträge (für Entgelte bis zu € 2.500,00 monatlich) wird nicht kommen. Stattdessen wird der im Wege der Arbeitnehmerveranlagung rückerstattbare SV-Bonus erweitert.
Der Volltext der Regierungsvorlage ist aktuell noch nicht verfügbar, sodass weitere Details derzeit nicht bekannt sind. Das weitere Gesetzwerdungsverfahren (insb. Beschluss im Parlament) bleibt abzuwarten.