Bekannterweise fordert das AMS seit einiger Zeit, dass ein voll entlohnter Kalendermonat vor Beginn der Kurzarbeit gelegen ist. Bei Mitarbeitern, die ohne vorherigen voll entlohnten Kalendermonat in Kurzarbeit einbezogen worden sind, verlangen nun zahlreiche AMS-Stellen (vor allem in Oberösterreich) die Kurzarbeitsbeihilfe für die gesamte Kurzarbeit zurück. In vielen betroffenen Betrieben herrschen Wut und Frust. Und das ist verständlich, denn für das Chaos ist zu 100 % das AMS selbst verantwortlich:
- In der AMS-Richtlinie (erstmals erschienen am 19. März 2020) stand kein Sterbenswort davon, dass als Voraussetzung für die AMS-Beihilfe ein voll entlohnter Kalendermonat vor Kurzarbeit vorliegen muss.
- Auch die AMS-Auskünfte im März, April und Mai 2020 waren wenig hilfreich. Sofern man überhaupt eine Antwort erhielt, war diese je nach AMS-Stelle bzw. AMS-Sachbearbeiter unterschiedlich. Häufig war von einer Wartefrist von vier Wochen oder von einem Naturalmonat die Rede.
- Erst im Mai/Juni 2020 gab das AMS dann erstmals die Info heraus, dass vier vollentlohnte Wochen oder ein vollentlohnter Naturalmonat nicht ausreichen würden, sondern dass ein vollentlohnter Kalendermonat vorliegen müsse.
Für die Sanierung des vom AMS selbst verschuldeten Problems bietet das AMS – und dies erst auf Druck der Wirtschaftskammer – eine „Reparaturmöglichkeit“ an. Der Zeithorizont dafür ist mit 30. September 2020 sehr knapp festgelegt. Bis dahin sollen die Betriebe für die betroffenen Mitarbeiter den erforderlichen Kalendermonat vor Kurzarbeit rückwirkend voll bezahlen und neue Anträge beim AMS für die betroffenen Mitarbeiter stellen. Der bürokratische Aufwand dafür übersteigt jedes Vorstellungsvermögen (siehe dazu u.a. die fünfseitige Handlungsanleitung, aufrufbar unter dem nachfolgenden Link).
Wichtige Hilfestellungen zu der eingefahrenen Situation finden Sie u.a. auf der folgenden Infoseite der Wirtschaftskammer: https://news.wko.at/news/oberoesterreich/COV-Newsletter133.html?_ga=2.199141999.1184410766.1600924052-1744419838.1507024631