Der nächste Paukenschlag: Laut einer vom Nationalrat heute abgesegneten Gesetzesänderung müssen Karenzzeiten nach dem Mutterschutzgesetz bzw. Väter-Karenzgesetz künftig für dienstzeitabhängige Ansprüche voll angerechnet werden (also z.B. für kollektivvertragliche Gehaltsvorrückungen, Jubiläumsgelder, Krankenentgeltdauer etc.). Die unübersichtliche Vielfalt von Karenzanrechnungsregeln in den verschiedenen Kollektivverträgen wird dadurch in Zukunft vereinheitlicht.

Das bürokratische Horrorszenario einer rückwirkenden Anrechnung kommt zum Glück nicht. Die gesetzliche Anrechnungspflicht besteht erst bei Karenzen für Kinder, die ab 1. August 2019 geboren werden. Über nähere Details werden wir berichten, sobald der exakte Gesetzeswortlaut bekannt ist.

Quelle: Parlamentskorrespondenz vom 02.07.2019