News vom 10. März 2021
Eigentlich ist es aufgrund fehlender Details noch zu früh, über die vom Finanzminister heute angekündigte Extra-Förderung für Lockdown-Betriebe zu berichten. Aber da es bereits einige Rückfragen zu diesem Thema gab, haben wir uns zu folgendem Vorab-Kurzbericht entschlossen:
Die Bundesregierung hat sich heute darauf geeinigt, dass Lockdown-Betriebe und deren Mitarbeiter im März 2021 einen „Kurzarbeitsbonus“ erhalten sollen:
- Alle Betriebe, die seit November in Kurzarbeit sind, können eine Einmalförderung in Höhe von € 825,00 netto beanspruchen (als Ausgleich dafür, dass die Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit volle Urlaubsansprüche erwerben). Dies betrifft insbesondere Gastronomie, Hotellerie und Theaterbetriebe.
- Arbeitnehmer in jenen Betrieben, die die vorstehende Möglichkeit in Anspruch nehmen, sollen € 175,00 netto erhalten (u.a. als Ausgleich für lockdownbedingt entfallende Trinkgelder).
Anmerkung: Der Umstand, dass es finanzielle Unterstützungen gibt, ist zweifellos erfreulich. Die Details müssen aber erst ausgearbeitet werden. Leider ist zu befürchten, dass das Ganze ein legistischer „Vollschmarrn“ werden wird. Absolut unverständlich ist insbesondere, dass die Politik entgegen jeder Abrechnungslogik zum wiederholten male Nettobeträge vorgibt (ebenso so wie bereits bei der Nettogarantie für die Kurzarbeit und beim „Trinkgeld-Hunderter“ im November 2020). Den Softwareherstellern und Personalverrechnern droht eine neuerliche „Hänge- und Würgepartie“, um die vorgegebenen Nettobeträge korrekt in allen Lohnabrechnungen und AMS-Förderabrechnungen unterzubringen.