Laut einer aktuellen Information besteht zwischen den politischen Parteien Einigkeit darüber, Niedrigpensionen ab 01.01.2020 um 3,6 % zu erhöhen (anstelle einer bloß inflationsgemäßen Erhöhung von 1,8 %). Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2020 voraussichtlich folgende Lohnpfändungswerte:

  • Allgemeiner Grundbetrag: € 966,00 monatlich, € 225,00 wöchentlich, € 32,00 täglich
  • Erhöhter allg. Grundbetrag: € 1.127,00 monatlich, € 263,00 wöchentlich, € 37,00 täglich
  • Unterhaltsgrundbetrag: € 193,00 monatlich, € 45,00 wöchentlich, € 6,00 täglich
  • Höchstberechnungsgrundlage: € 3.860,00 monatlich, € 900,00 wöchentlich, € 128,00 täglich
  • Absolutes Geldexistenzminimum: € 483,00 monatlich, € 112,50 wöchentlich, € 16,00 täglich
  • Absolutes Geldex.min. Unterhaltspfändung: € 362,25 monatlich, € 84,38 wöchentlich, € 12,00 täglich

Die offizielle Bestätigung dieser Werte durch das Justizministerium wird noch einige Wochen dauern. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte aber nach menschlichem Ermessen auch den endgültigen Werten.