News vom 27. September 2020
Laut Informationen aus Regierungskreisen besteht zwischen den politischen Parteien Einigkeit darüber, Niedrigpensionen ab 01.01.2021 um 3,5 % zu erhöhen (anstelle einer bloß inflationsgemäßen Erhöhung von 1,5 %). Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) ableitet, gelten ab 01.01.2021 voraussichtlich folgende Lohnpfändungswerte:
- Allgemeiner Grundbetrag: € 1.000,00 monatlich, € 233,00 wöchentlich, € 33,00 täglich
- Erhöhter allg. Grundbetrag: € 1.167,00 monatlich, € 272,00 wöchentlich, € 38,00 täglich
- Unterhaltsgrundbetrag: € 200,00 monatlich, € 46,00 wöchentlich, € 6,00 täglich
- Höchstberechnungsgrundlage: € 4.000,00 monatlich, € 930,00 wöchentlich, € 133,00 täglich
- Absolutes Geldexistenzminimum: € 500,00 monatlich, € 116,50 wöchentlich, € 16,50 täglich
- Absolutes Geldex.min. Unterhaltspfändung: € 375,00 monatlich, € 87,38 wöchentlich, € 12,38 täglich
Die offizielle Bestätigung dieser Werte durch das Justizministerium wird noch einige Wochen dauern. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte aber nach menschlichem Ermessen auch den endgültigen Werten.