News vom 13. September 2023

Die Bundesregierung hat heute bekanntgegeben, dass die Pensionen für 2024 um 9,7 % steigen (Anpassungsfaktor 1,097). Demnach erhöht sich auch die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2024 von € 1.110,26 auf € 1.217,96.

Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2024 voraussichtlich folgende Lohnpfändungswerte:

Existenzminimum 2024
monatlich wöchentlich täglich
allgemeiner Grundbetrag € 1.217,00 € 284,00 € 40,00
erhöhter allgemeiner Grundbetrag € 1.420,00 € 331,00 € 47,00
Unterhaltsgrundbetrag € 243,00 € 56,00 € 8,00
Höchstberechnungsgrundlage € 4.860,00 € 1.135,00 € 162,00
Absolutes Geldexistenzminimum
bei normaler Pfändung
bei Unterhaltspfändung
€ 608,50
€ 456,38
€ 142,00
€ 106,50
€ 20,00
€ 15,00

 

Die offizielle Bestätigung dieser Werte durch das Justizministerium wird noch einige Wochen dauern. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte im Regelfall auch den endgültigen Werten.