News vom 13. September 2023
Die Bundesregierung hat heute bekanntgegeben, dass die Pensionen für 2024 um 9,7 % steigen (Anpassungsfaktor 1,097). Demnach erhöht sich auch die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2024 von € 1.110,26 auf € 1.217,96.
Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2024 voraussichtlich folgende Lohnpfändungswerte:
Existenzminimum 2024 |
monatlich | wöchentlich | täglich |
allgemeiner Grundbetrag | € 1.217,00 | € 284,00 | € 40,00 |
erhöhter allgemeiner Grundbetrag | € 1.420,00 | € 331,00 | € 47,00 |
Unterhaltsgrundbetrag | € 243,00 | € 56,00 | € 8,00 |
Höchstberechnungsgrundlage | € 4.860,00 | € 1.135,00 | € 162,00 |
Absolutes Geldexistenzminimum bei normaler Pfändung bei Unterhaltspfändung |
€ 608,50 € 456,38 |
€ 142,00 € 106,50 |
€ 20,00 € 15,00 |
Die offizielle Bestätigung dieser Werte durch das Justizministerium wird noch einige Wochen dauern. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte im Regelfall auch den endgültigen Werten.