News vom 27. August 2026

Die ÖGK hat die voraussichtlichen Sozialversicherungswerte für 2027 bekanntgegeben. Gemäß § 824 Abs. 2a ASVG bleibt die Geringfügigkeitsgrenze auch für 2027 „eingefroren“ (ebenso wie der davon abgeleitete Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe). Die anderen Werte erhöhen sich entsprechend der Aufwertungszahl 1,046. Die tägliche Höchstbeitragsgrundlage wird für 2027 außertourlich zusätzlich um € 5,00 angehoben (§ 108 Abs. 3 ASVG).

Vorbehaltlich der offiziellen Kundmachung ergeben sich für das Jahr 2027 daraus nachstehende veränderliche Werte:

Geringfügigkeitsgrenze monatlich: € 551,10 (gegenüber 2026 unverändert)
Grenzwert für die pauschale Dienstgeberabgabe: € 826,65 (gegenüber 2026 unverändert)

Höchstbeitragsgrundlage:

  • monatlich: € 7.410,00
  • täglich: € 247,00
  • jährlich für Sonderzahlungen: € 14.820,00
  • monatlich für freie Dienstnehmerinnen und freie Dienstnehmer ohne Sonderzahlungen: € 8.645,00

Grenzbeträge für Arbeitslosenversicherung-Niedrigentgelt:

Beginn des Dienstverhältnisses
vor dem 01.01.2027 ab dem 01.01.2027
bis € 2.327,00: 0,50 % 1,00 %
über € 2.327,00 bis € 2.539,00: 1,50 % 2,00 %
über € 2.539,00 bis € 2.751,00: 2,50 % 2,95 % (normal)
über € 2.751,00: 2,95 % (normal) 2,95 % (normal)

Anmerkung: Für Lehrlinge gelten in der Stufe bis € 2.327,00 die vorstehenden Prozentsätze, in den höheren Stufen gilt der Standardbeitragssatz von 1,15 %.

E-Card Service-Entgelt: € 28,10 (Stichtag 15.11.2027)