Auf den ersten Blick nicht viel, aber eines ist sicher: Es wird in den nächsten sechs Monaten deutlich weniger Gesetzesnovellen geben als man es in der Personalverrechnung sonst gewohnt ist. Die mit Experten besetzte Übergangsregierung ist explizit angehalten, keine großen Vorhaben umzusetzen, sondern lediglich den Staat zu verwalten. Nach der Nationalratswahl im September wird es voraussichtlich Monate dauern, bis eine handlungsfähige Regierung aufgestellt ist. Ob der Nationalrat in der Zwischenzeit aus eigener Initiative konstruktive Gesetzesvorhaben auf die Beine stellen wird, erscheint zweifelhaft. Es ist daher gut möglich, dass gesetzlich bis zum Frühjahr 2020 nicht viel passieren wird.

Das kann man einerseits positiv sehen. Denn die Personalverrechnung wurde in den vergangenen 10 bis 15 Jahren ohnehin mit zahlreichen „Husch-Pfusch“-Gesetzen zwangsbeglückt. Einige von der Politik als „Vereinfachung“ angepriesene Neuerungen der letzten Jahre haben den Bürokratiedschungel letztlich sogar noch verschlimmert (z.B. Pendlereuro, Abschaffung der täglichen Geringfügigkeitsgrenze, SV-Meldungen bei fallweise Beschäftigten, Familienbonus Plus, Einführung der mBGM samt Clearingsystem u.v.m.). So gesehen ist es kein Schaden, wenn es im Paragrafenwald für einige Monate ein bisschen ruhiger zur Sache geht.

Andererseits liegen nun einige geplante Gesetzesmaßnahmen auf Eis, wie z.B. die noch von der alten Regierung angekündigte Reduktion der Krankenversicherungsbeiträge für Niedrigverdiener oder die Steuerreform. Ob, wann und in welcher Weise diese Maßnahmen kommen werden, steht völlig in den Sternen. Sobald sich konkrete Trends zur Zukunft dieser abgabenrechtlichen Pläne herauskristallisieren, werden wir natürlich sofort darüber berichten.