News vom 2. Dezember 2021

Die mit 30. Juni 2021 ausgelaufene gesetzliche Sonderregelung, wonach Pendlerpauschale und steuerfreie Zulagen/Zuschläge (§ 68 EStG) auch für Zeiten von Homeoffice, behördlichen Absonderungen oder kurzarbeitsbedingten Ausfallzeiten zustehen, wird aus Anlass des Lockdowns für die Monate November und Dezember 2021 wieder aktiviert. Das bedeutet, dass diese steuerlichen Begünstigungen im November und Dezember 2021 wie vor dem Lockdown bestehen bleiben.

Dieses Entgegenkommen der Finanz ist an sich erfreulich. Allerdings ist u.E. schwer zu verstehen, warum man trotz düsterer epidemiologischer Prognosen nicht gleich eine Verlängerung der Steuerbegünstigungen bis z.B. 30. Juni 2022 vornimmt, damit sich Betriebe, Mitarbeiter und Lohnsoftwarehäuser darauf einstellen können. Ob die Regelung daher auch für 2022 verlängert werden wird, bleibt somit offen. Schade, denn die ständigen scheibchenweisen Änderungen führen zu einem immer schlimmer werdenden Chaos mit noch nie dagewesener Unübersichtlichkeit und Unplanbarkeit.

Link zur Pressemeldung des BMF