News vom 21. Juni 2018

Ein Gesetzesentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass ab 01.07.2018 Wiedereingliederungsteilzeit nicht nur im unmittelbaren Anschluss an einen (mindestens sechswöchigen) Krankenstand, sondern auch noch bis zu einem Monat nach dem Ende des (mindestens sechswöchigen) Krankenstandes angetreten werden kann. Damit sollen bisherige unbillige Härten vermieden werden, wie z.B. die Verweigerung des Wiedereingliederungsgeldes bei jenen Personen, die zunächst eine Rückkehr vom Krankenstand im vollen Arbeitsausmaß versuchen, dies aber infolge zu hoher Anstrengung „abblasen“ müssen. Künftig soll nach einem solchen gescheiterten Versuch bis zu einem Monat nach Krankenstandsende eine geförderte Wiedereingliederungsteilzeit möglich sein.

Die Gesetzwerdung bleibt noch abzuwarten (deren Zustandekommen gilt aber als sehr wahrscheinlich). Zum Gesetzesentwurf geht es hier: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVI/I/I_00164/index.shtml