News vom 19. September 2024

Kürzlich wurde bekannt, dass die Pensionen für 2025 um 4,6 % steigen (Anpassungsfaktor 1,046). Demnach erhöht sich auch die Mindestpension (Ausgleichszulagenrichtsatz für alleinstehende Personen) mit Wirkung ab 01.01.2025 von € 1.217,96 auf € 1.273,99.

Da sich das Existenzminimum von der Mindestpension ableitet, gelten ab 01.01.2025 voraussichtlich folgende Lohnpfändungswerte:

Existenzminimum 2025
monatlich wöchentlich täglich
allgemeiner Grundbetrag € 1.273,00 € 297,00 € 42,00
erhöhter allgemeiner Grundbetrag € 1.486,00 € 346,00 € 49,00
Unterhaltsgrundbetrag € 254,00 € 59,00 € 8,00
Höchstberechnungsgrundlage € 5.080,00 € 1.185,00 € 169,00
Absolutes Geldexistenzminimum
bei normaler Pfändung
bei Unterhaltspfändung
€ 636,50
€ 477,38
€ 148,50
€ 111,38
€ 21,00
€ 15,75

 

Die offizielle Bestätigung dieser Werte durch das Justizministerium wird noch einige Wochen dauern. Aufgrund der Erfahrungen der letzten Jahre entsprechen die voraussichtlichen Werte im Regelfall auch den endgültigen Werten.